Das begann im Jahr… weiß man nicht mehr, wann das begonnen hat. Noch während ich am Abschließen meines Masterstudiums an der Universität Heidelberg war, überlegte ich mir, mich als Übersetzer beeidigen zu lassen.
Doch in den Vorschriften zur allgemeinen Beeidigung in Baden-Württemberg stand u.a. die Voraussetzung, dass grundsätzlich nur deutsche Staatsbürger vereidigt werden können. Staatsangehörige von Drittländern können nur beeidigt werden, wenn an der Sprache einen besonderen Bedarf besteht. Somit schob ich die Frage auf die lange Bank, bis ich evtl. aus Baden-Württemberg wegziehe.
Deutscher Abschluss ist nicht gleich deutscher Abschluss
Man schrieb das Jahr 2022. Ich war seit einem Jahr bei AP Fachübersetzungen in Nürnberg, Bayern, tätig. Eine Beeidigung ist zwar nicht notwendig, ermöglicht aber die Eintragung in die Datenbank der beeidigten Übersetzer und Dolmetscher des Bundes, und es wäre schön, mich damit endlich zu beschäftigen. Zumal hat sich eine Kollegin, die keine deutsche Staatsangehörige ist, beeidigen lassen — jedoch nicht in Bayern, sondern in Sachsen, wo sie ihren Masterabschluss erworben hatte. Ich habe mich beim Landgericht Nürnberg-Fürth erkundigt, ob ich mich beeidigen lassen kann, obwohl ich kein deutscher Bürger bin. Die Antwort war positiv, ich musste nur meine Unterlagen zusenden.
Einen Haken gab es trotzdem. Laut Infos auf der Webseite vom BDÜ Bayern musste ein nicht in Bayern erworbener Abschluss vom Ministerium für Bildung und Kultus erstmal anerkannt werden. Im April 2023 stellte ich einen Antrag auf die Anerkennung meines „ausländischen“ Abschlusses als Übersetzer. Klingt zwar etwas kurios, denn das Diplom ist ja bekanntlich aus Deutschland, aber sei es wie es sei. Das Kultusministerium verspricht, den Antrag innerhalb von 3 Monaten zu bearbeiten. Der ganze Prozess hat allerdings fette 15 Monate gedauert, und ich musste bei den Ministeriumsbeschäftigten mehrmals nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.
Nach dem langen Hin und Her, wo das Kultusministerium von mir immer neue Bescheinigungen anforderte und ich diese bei meiner Alma Mater erfragte, wartete ich ca. 4 Monate vergeblich nach dem Brief vom Kultusministerium. Zwei Versandversuche sind offensichtlich gescheitert, erst nach einer telefonischen Anfrage stellte sich heraus, dass der Bescheid mit dem Brief auf Nachnahme geschickt wurde. Warum es der Post misslungen ist, mir den Brief zuzustellen, ist nicht das Thema dieses Beitrags. So oder so ich habe den Brief endlich erhalten und fleißig 46 Euro gezahlt. Im Brief erklärte mir das bayerische Kultusministerium auf 6 Seiten, warum ihnen mein baden-württembergischer Abschluss nicht gefallen hat.
Der kurze Weg nach Stuttgart
Das Ergebnis war zwar enttäuschend, aber ich wusste schon, dass ich in diesem Fall ans Landgericht Stuttgart schreibe. Gedacht, gemacht: Am 31. Juli habe ich beim Landgericht Stuttgart den Antrag auf die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung als Urkundenübersetzer gestellt und nach 12 Tagen eine Einladung zur Vereidigung bekommen!
Mancher würde an dieser Stelle über den deutschen Föderalismus schimpfen. Aber ich möchte ihn im Gegenteil verteidigen. Es ist eigentlich eine gute Sache, dass Föderationsmitglieder viele Befugnisse und viel Verantwortung übernehmen. Wo das Föderalismusprinzip in diesem konkreten Fall gescheiter ist, ist das Verständnis von den Länderbehörden, dass man eigentlich in einem vereinten Staat wohnt.
Ja, und ich habe mich nach 7 Jahren Studium und nach 3 Jahren Berufserfahrung endlich als Übersetzer beeidigen lassen.



